Die Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ bietet finanzielle Hilfen für Frauen, die durch eine Schwangerschaft in eine Notlage geraten sind. Die Hilfe kann bei uns beantragt werden. Dazu müssen Sie Ihre Schwangerschaft nachweisen.
Eine Hilfe aus Mitteln der Bundesstiftung ist nur möglich, wenn:
Wir stehen Ihnen helfend zur Seite. Auf Leistungen der Bundesstiftung besteht kein Rechtsanspruch.
Sie haben Fragen zur Bundesstiftung? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf auf.